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Eingliederungsmaßnahme


Eingliederungsmaßnahme für Mitglieder großer Bedarfsgemeinschaften

Im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung des Regionalen Einkaufszentrums NRW der Agentur für Arbeit hat sich die GAWO gGmbH um die Durchführung einer Eingliederungsmaßnahme für Mitglieder großer Bedarfsgemeinschaften beworben und diesen Auftrag auch erhalten. Die Maßnahme wird seit dem 11.01.1010 erfolgreich durchgeführt und endet am 09.09.2011.

Bei diesem Projekt handelt es sich um eine Kombinationsmaßnahme nach § 16 Abs. 1 SGB II in Verbindung mit § 46 Abs. 1 SGB III mit dem Ziel, Mitglieder großer Bedarfsgemeinschaften (wieder) in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu integrieren. Teilnehmer sind erwerbsfähige Hilfebedürftige mit verstärktem Aktivierungs- und Unterstützungsbedarf zur Überwindung von Hemmnissen im Eingliederungsprozess bzw. Qualifizierungsdefiziten. Im Regelfall werden ein oder mehrere Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft (ab 4 Zugehörige) durch die ArGe für Beschäftigung zugewiesen. Die individuelle Zuweisunsdauer beträgt dabei bis zu 9 Monate.

Gegenstand der Maßnahme ist die Kombination von Elementen zur

    · Heranführung der Teilnehmer an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt,
    · Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen,
    · Vermittlung in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung,
    · Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme.

Die Konzeption der Maßnahme liegt dabei in der Gestaltungsfreiheit der GAWO gGmbH, die dafür Sorge trägt, dass durch Aktivierung, Qualifizierung und Unterstützung der Teilnehmer ein Eingliederungserfolg erzielt werden kann. Der Eingliederungsfortschritt wird dabei durch drei Förderziele definiert bzw. nachgewiesen:
    · Vermittlung in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit mind. 30 Std./Woche oder betriebliche Ausbildung nach mindestens drei monatiger, ununterbrochener Ausübung (Förderziel I).
    · Vermittlung in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung weniger als 30 Std./Woche nach mindestens drei monatiger, ununterbrochener Ausübung (Förderziel II).
    · Vermittlung in geringfügige Beschäftigung mit mind. 5 Std./Woche nach mindestens drei monatiger, ununterbrochener Ausübung (Förderziel III).

Obwohl die Maßnahme erst seit wenigen Monaten durchgeführt wird, können bereits jetzt die ersten Eingliederungserfolge vorgewiesen werden. So gelang bei mehreren Teilnehmern die Vermittlung in das Förderziel I und in das Förderziel III.

Vor dem Hintergrund der sich erholenden Wirtschaftslage und der noch relativ langen Laufzeit der Maßnahme lässt uns dies positiv und zuversichtlich in die Zukunft blicken.

 

Ansprechpartner

Helmut Thommessen
Teamleiter Berufsintegrationsbegleitung

Details

 

Erwin Maurer
Arbeitsvermittler

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