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Familienpflege



Wenn Elternteile wegen Erkrankung, Erschöpfung, oder z. B. Kur ausfallen - wer kümmert sich dann um die Kinder und versorgt den Haushalt?

Dies ist der Tätigkeitsbereich der Familienpflegerin, die quasi Elternersatz für die Kinder ist.



Die Familienpflege umfasst:

  • Hilfen vor Ort während oder nach einem Krankenhausaufenthalt der Mutter
  • bei Vorsorge- oder Kurmaßnahmen
  • bei akuter oder chronischer Erkrankung
  • bei einer Risikoschwangerschaft, nach Entbindung und bei Mehrlingsgeburten
  • bei besonderen Belastungen durch die Pflege eines schwerkranken, pflegebedürftigen Familienmitglieds
  • bei psychischer oder erzieherischer Belastung
  • bei Überforderung der Eltern in Fragen der Haushaltsführung und Versorgung der Kinder
  • beim Tod eines Elternteils

Da die Finanzierung der Familienpflegekosten vom Einzelfall abhängt, ist auch hier eine ausführliche Beratung notwendig. Kostenträger sind in der Regel die Krankenkassen oder Jugendämter – wir sind bei der Antragsstellung behilflich.




Partner:




 

Ansprechpartner

Erika Wirtz
Einsatzleitung Familienpflege

Details

 

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