

Ambulant Betreutes Wohnen
Beim ambulant betreuten Wohnen steht das Ziel im Vordergrund, dem Betreuten ein weitgehendes eigenständiges und zufriedenes Leben außerhalb von Kliniken und Heimen zu ermöglichen und ihn zur Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu aktivieren. Diese Form der Unterstützung im Alltag ist in der eigenen Wohnung möglich. Die betreffende Person kann sowohl in ihrer Familie, zu Zweit als auch alleine leben.
Das ambulante betreute Wohnen richtet sich an volljährige Menschen mit einer psychischen Behinderung, Suchterkrankung oder Doppeldiagnose. Diese Menschen gehören zum Personenkreis mit Anspruch auf Eingliederungshilfe gemäß § 53,54 SGB XII. Das Angebot „Ambulant Betreutes Wohnen“ richtet sich an Menschen in Mönchengladbach, die eine stationäre Behandlung beendet haben, bei denen eine stationäre Behandlung dadurch vermieden werden kann oder bei denen eine stationäre Behandlung aus anderen Gründen nicht in Frage kommt.
Unser Hilfespektrum reicht von konkreter Hilfestellung bei der unmittelbaren Alltagsbewältigung bis hin zur selbstbestimmten Lebensplanentwicklung. Eine akzeptierende Grundhaltung gegenüber dem Klienten ist selbstverständlich. Die von den einzelnen Betroffenen angestrebten Ziele und benötigten Hilfen werden gemeinsam mit dem Betroffenen besprochen und erarbeitet und in regelmäßigen Abständen überprüft und aktualisiert.
Weitere Ziele des Ambulant Betreutes Wohnens sind:
Welche Angebote werden konkret gemacht ?
Die einzelnen Angebote und Hilfen richten sich nach dem individuell vorhandenen Bedarf unter besonderer Einbeziehung der Ressourcen des Klienten. Folgende Hilfen sind häufig gefragt und notwendig:
Wie werden die Angebote umgesetzt ?
Die Nutzung dieses Angebots richtet sich nach den Vorgaben des LVR. Als betroffene Person oder Familienangehöriger können sie direkt mit unserer Einrichtung Kontakt aufnehmen. Es werden jedoch auch Personen angesprochen wie gesetzliche Betreuer, Neurologen, Ärzte etc., welche unser Hilfsangebot an entsprechen Menschen weitergeben können.
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